Erwägungsgrund 9 32017D0769
Auf seiner 100. Sitzung im Jahr 2013 hat der Rechtsausschuss der IMO Leitlinien für die Berichterstattung über beitragspflichtige HNS-Ladung gebilligt, die ausgearbeitet wurden, um den ratifizierenden Staaten die Annahme von Rechtsvorschriften über die Berichterstattung vor dem Inkrafttreten des Protokolls von 2010 zu erleichtern und zu einer weltweiten, einheitlichen und wirksamen Umsetzung der einschlägigen Auflagen des HNS-Übereinkommens von 2010 beizutragen.