Beschluss (EU) 2017/769 des Rates vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Wie beim HNS-Übereinkommen von 1996 können nur souveräne Staaten dem Protokoll von 2010 beitreten, da es keine Klausel für den Beitritt einer Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration enthält. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Union daher nicht das Protokoll von 2010 und somit auch nicht das HNS-Übereinkommen von 2010 ratifizieren oder ihm beitreten.
Erwägungsgrund 12 32017D0769
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