Erwägungsgrund 12 32017D0984
Zur Erreichung der Zielvorgaben werden weitere strukturelle Maßnahmen für erforderlich gehalten, die sowohl 2017 als auch 2018 schätzungsweise 0,5 % des BIP ausmachen müssten. Die für die verlangte strukturelle Anstrengung erforderlichen Einsparungen könnten in den Jahren 2017 und 2018 u. a. dadurch erzielt werden, dass Steuervergünstigungen, insbesondere die ermäßigten Mehrwertsteuersätze, sowohl mengen- als auch umfangsmäßig begrenzt werden.