Erwägungsgrund 17 32017D0984
Auch sollte Spanien im Einklang mit Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Rates der Kommission und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss einen Bericht vorlegen und dabei den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 877/2013 der Kommission folgen. Dieser Bericht sollte erstmals bis zum 15. Januar 2017 und danach alle drei Monate vorgelegt werden —