Erwägungsgrund 14 32017D0984
Auch den qualitativen Aspekten der öffentlichen Finanzen sollte Spanien gebührend Beachtung schenken, was auch für seine Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens gilt. So wurde der Kommission in den vergangenen Jahren eine erhebliche Zahl an Verstößen zur Kenntnis gebracht, die sich auf die Anwendung des EU-Vergaberechts auswirken. Die Daten zeigen, dass die Vergabevorschriften von den Vergabebehörden und -stellen unterschiedlich angewandt werden und unzureichende Ex-ante- und Ex-post-Kontrollmechanismen einer korrekten und einheitlichen Anwendung des Vergaberechts im Wege stehen. Im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten ist der Anteil der ausgeschriebenen öffentlichen Aufträge in Spanien relativ niedrig und wird relativ häufig auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung zurückgegriffen. Dies schränkt den Wettbewerb seitens Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten ein und führt häufig zu einer Direktvergabe, die für die Staatskasse mit höheren Kosten verbunden ist. Die geringe Nutzung zentraler oder gemeinsamer Vergabeinstrumente verhindert Effizienzgewinne, die zu Haushaltseinsparungen beitragen würden. Das Fehlen einer unabhängigen Stelle, die landesweit eine effiziente und rechtskonforme öffentliche Auftragsvergabe sicherstellt, steht der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vergabevorschriften im Wege und kann Gelegenheiten für Verstöße bieten, was sich beides negativ auf die öffentlichen Finanzen Spaniens auswirkt.