Erwägungsgrund 12 32017D0985
Das mit dem vorgeschlagenen Anpassungspfad vorgegebene Defizitziel berücksichtigt nicht die möglichen direkten finanziellen Auswirkungen etwaiger Bankstützungsmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2016. Grund dafür ist, dass sowohl hinsichtlich der tatsächlichen Durchführung als auch hinsichtlich der statistischen Erfassung dieser Maßnahmen große Unsicherheit herrscht, sodass auch ihre möglichen Auswirkungen auf Defizit und Schuldenstand unklar sind. Die haushaltspolitischen Auswirkungen etwaiger Bankstützungsmaßnahmen sollten so weit wie möglich begrenzt werden, um die Finanzierbarkeit der Schuldenlast nicht zu gefährden.