Erwägungsgrund 9 32017D0985
Es wird davon ausgegangen, dass mit den im Haushalt 2016 vorgesehenen haushaltspolitischen Maßnahmen im Jahr 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von unter 3 % des BIP erreicht werden kann. Gemäß der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission ist die Sicherheitsmarge gegenüber dem im Vertrag vorgegebenen Referenzwert allerdings sehr gering. Um eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits innerhalb der gesetzten Frist sicherzustellen, sollte angesichts der großen Unsicherheit hinsichtlich der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung für das Korrekturjahr ein Haushaltsziel empfohlen werden, das deutlich unter dem Referenzwert von 3 % liegt.