Erwägungsgrund 5 32018D0653
Mit der Vorratslagerfähigkeit sollte ein strategischer Bestand an wesentlicher Ausrüstung und wesentlichen Gütern, die für die rasche Entsendung ziviler GSVP-Missionen erforderlich sind, erworben, gelagert, instandgehalten und wiederaufgestockt werden. Mit der Vorratslagerfähigkeit sollten auch neue und gebrauchte Ausrüstungsgegenstände und Güter für zivile GSVP-Missionen erworben, gelagert, instandgehalten und zur Verfügung gestellt und ferner Unterstützungsdienste für zivile GSVP-Missionen erbracht werden. Sonstige gebrauchte Ausrüstungsgegenstände und Güter, die von solchen Missionen stammen, sollten ebenfalls erworben, gelagert und zur Verfügung gestellt werden können.