Erwägungsgrund 10 32018D0947
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte ein außerordentliches Finanzinstrument in Form einer ungebundenen und nicht zweckgewidmeten Zahlungsbilanzhilfe sein, das zur Deckung des unmittelbaren Außenfinanzierungsbedarfs des Empfängers beitragen soll und die Umsetzung eines politischen Programms unterstützen sollte, welches tief greifende unmittelbare Anpassungs- und Strukturreformmaßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Zahlungsbilanzsituation des Empfängers umfasst.