Erwägungsgrund 6 32018D0947
Nach dem Besuch einer Expertendelegation im November 2017 revidierte der IWF seine Schätzungen des Außenfinanzierungsbedarfs der Ukraine und identifizierte eine zusätzliche Lücke in Höhe von 4,5 Mrd. USD für 2018 und 2019. Dieser Finanzierungsbedarf übersteigt die bislang von der internationalen Gemeinschaft bereitgestellten Finanzmittel, wozu auch die Makrofinanzhilfe der Union gemäß den Beschlüssen 2002/639/EG, 646/2010/EU, 2014/215/EU und (EU) 2015/601 zählt.