Erwägungsgrund 2 32018D0947
Im Frühjahr 2014 leitete die Ukraine ein ehrgeiziges Reformprogramm ein, das darauf abzielt, die Wirtschaft zu stabilisieren und den Lebensstandard der Bürger zu verbessern. Die Ukraine und die EU definierten gemeinsam eine Reformagenda (die „Assoziierungsagenda“, die letztmals im März 2015 aktualisiert wurde). Die Korruptionsbekämpfung sowie Verfassungs-, Wahl- und Justizreformen zählen zu den wichtigsten Prioritäten dieser Agenda.