Erwägungsgrund 3 32018D0947
Zusätzlich zur politischen Unterstützung sagte die Union im März 2014 ein Finanzierungspaket von über 11 Mrd. EUR zur Unterstützung der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Umsetzung der Reformen in der Ukraine zu, wozu auch die Makrofinanzhilfe in Höhe von 1,6 Mrd. EUR gemäß Beschluss 2002/639/EG des Rates, Beschluss Nr. 646/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und Beschluss 2014/215/EU des Rates zählte. Angesichts des erheblichen Außenfinanzierungsbedarfs der Ukraine wurde für die Ukraine im April 2015 eine weitere Makrofinanzhilfe in Höhe von 1,8 Mrd. EUR im Rahmen des Beschlusses (EU) 2015/601 des Europäischen Parlaments und des Rates bereitgestellt.