Erwägungsgrund 4 32018D0947
Seit Mai 2014 hat die Ukraine 2,81 Mrd. EUR als Makrofinanzhilfe von der Union erhalten, wozu auch 1,2 Mrd. EUR zählen, die im Rahmen des Beschlusses (EU) 2015/601 über die Bereitstellung von 1,8 Mrd. EUR gewährt wurden. Die dritte und letzte Rate der Makrofinanzhilfe in Höhe von 600 Mio. EUR gemäß Beschluss (EU) 2015/601 wurde am 18. Januar 2018 aufgrund der unvollständigen Einhaltung des Programms der Strukturreformen, an die diese Tranche geknüpft worden war, storniert.