Erwägungsgrund 1 32019D1003
Am 22. Juni 2018 stellte der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags in Ungarn eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel von -1,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) fest. Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichung richtete der Rat am 22. Juni 2018 eine Empfehlung an Ungarn, mit der Ungarn empfohlen wird, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2018 2,8 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 1 % des BIP entspricht.