Erwägungsgrund 2 32019D1003
Am 4. Dezember 2018 kam der Rat zu dem Schluss, dass Ungarn keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, um seiner Empfehlung vom 22. Juni 2018 nachzukommen. Daraufhin forderte der Rat am 4. Dezember 2018 Ungarn in einer überarbeiteten Empfehlung auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 3,3 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 1 % des BIP entspricht. Er empfahl Ungarn ferner, sämtliche unerwarteten Einnahmen zum Defizitabbau zu nutzen, und stellte fest, dass Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos in einer wachstumsfreundlichen Weise gewährleisten sollten. Der Rat setzte Ungarn eine Frist, bis zum 15. April 2019 einen Bericht über die auf der Empfehlung vom 4. Dezember 2018 hin getroffenen Maßnahmen vorzulegen.