Erwägungsgrund 3 32019D1003
Am 20. März 2019 führte die Kommission zum Zweck der Überwachung vor Ort gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung in Ungarn durch. Nachdem die Kommission den ungarischen Behörden ihre vorläufigen Feststellungen zur Stellungnahme vorgelegt hatte, erstattete sie dem Rat am 5. Juni 2019 über ihre Feststellungen Bericht. Diese Feststellungen wurden anschließend veröffentlicht. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass die ungarischen Behörden nicht die Absicht hätten, die Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 zu befolgen. Während der Mission bestätigten die Behörden, dass ihr Haushaltsziel für 2019 – wie in ihrem im Juli 2018 angenommenen Haushaltsplan 2019 vorgesehen – ungeachtet der günstigeren makroökonomischen Bedingungen und des unerwartet gut ausgefallenen Haushaltsergebnisses 2018 nach wie vor ein Gesamtdefizit von 1,8 % ist.