Erwägungsgrund 5 32019D1003
Der am 7. Mai 2019 veröffentlichten Frühjahrsprognose 2019 der Kommission zufolge wird das Wachstum der Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 6,5 % betragen und damit deutlich über dem empfohlenen Wert von 3,3 % liegen. Der strukturelle Saldo wird sich gegenüber 2018 voraussichtlich um 0,4 % des BIP verbessern und damit die empfohlene Anpassung von 1 % des BIP nicht erreichen. Beide Werte deuten demnach auf eine Abweichung von der empfohlenen Anpassung hin. Der Ausgabenrichtwert weist auf eine Abweichung von 1,2 % des BIP hin. Das Ausmaß der durch das strukturelle Saldo angedeuteten Abweichung ist mit 0,6 % des BIP etwas geringer. Der strukturelle Saldo wurde von unerwarteten Mindereinnahmen beeinträchtigt. Der Ausgabenrichtwert fällt durch das bei seiner Berechnung zugrunde gelegte mittelfristige potenzielle BIP-Wachstum, das in der Zeit nach der Krise sehr niedrig war, ausgesprochen negativ aus. Darüber hinaus scheint der dem Ausgabenrichtwert zugrunde liegende BIP-Deflator den sich auf die Staatsausgaben auswirkenden erhöhten Kostendruck nicht angemessen zu berücksichtigen. Nach der Bereinigung um diese Faktoren spiegelt der Ausgabenrichtwert die Konsolidierungsanstrengungen angemessen wider, deutet aber weiter auf eine Abweichung von der empfohlenen Anpassung hin.