Erwägungsgrund 7 32019D1003
Das führt zu dem Schluss, dass die Maßnahmen, die Ungarn infolge der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 ergriffen hat, unzureichend waren. Die Konsolidierungsanstrengungen reichen nicht aus, um zu verhindern, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 3,3 % überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 1 % des BIP entsprechen würde —