Erwägungsgrund 6 32019D1003
Seit der Herbstprognose 2018 der Kommission, die als Grundlage für die Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 diente, haben die ungarischen Behörden neue expansive Maßnahmen auf der Ausgabenseite angekündigt. Außerdem wurden nach dem unerwartet kräftigen Lohnwachstum im öffentlichen Sektor im Jahr 2018 seit dem Herbst 2018 für bestimmte Kategorien erneut Lohnerhöhungen angekündigt. Schließlich haben sich die Ausgabenprojektionen für 2019 aufgrund der größeren Haushaltsreserven und der ausdrücklichen Absicht der Regierung, diese bis Ende des Jahres vollständig abzubauen, erhöht. Daher wird davon ausgegangen, dass die Abweichung vom Ausgabenrichtwert wesentlich höher ausfallen wird als die bei der Bewertung im Herbst 2018 ermittelte Abweichung.