Art. 4 32019D1116
Im Zusammenhang mit den in Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstaben b und d dargelegten Maßnahmen wurden keine Einzelbeihilfen gewährt. In Bezug auf diese Maßnahmen ist keine Rückforderung erforderlich.
Im Zusammenhang mit den in Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstaben b und d dargelegten Maßnahmen wurden keine Einzelbeihilfen gewährt. In Bezug auf diese Maßnahmen ist keine Rückforderung erforderlich.