Erwägungsgrund 6 32019D0154
Die für die Verarbeitung medizinischer Akten geltenden Aufbewahrungsfristen sind in der Gemeinsamen Aufbewahrungsliste der Kommission für Akten der Europäischen Kommission festgelegt.
Die für die Verarbeitung medizinischer Akten geltenden Aufbewahrungsfristen sind in der Gemeinsamen Aufbewahrungsliste der Kommission für Akten der Europäischen Kommission festgelegt.