Beschluss (EU) 2019/154 der Kommission vom 30. Januar 2019 zur Festlegung interner Vorschriften über die Beschränkung des Rechts betroffener Personen auf Zugang zu ihren medizinischen Akten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 10. Dezember 2018 eine Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 8 32019D0154
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