Erwägungsgrund 9 32019D0154
Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates ohne Übergangsfrist ab dem Datum ihres Inkrafttretens. In der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ist die Möglichkeit einer Beschränkung bestimmter Rechte vorgesehen. Um die Rechte der betroffenen Personen nicht zu gefährden, sollte dieser Beschluss ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2018/1725 gelten —