Erwägungsgrund 4 32019D0154
Wenngleich den betroffenen Personen so weit wie möglich Zugang zu ihren medizinischen Akten zu gewähren ist, können in bestimmten Fällen Beschränkungen auf der Grundlage des Artikels 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 erforderlich sein, um die Gesundheit des Bediensteten oder die berechtigten Interessen Dritter zu schützen. Der Vertrauensarzt, der im Namen der Kommission handelt sollte eine solche Beschränkung begründen, und die einschlägigen Gründe sollten in die medizinische Akte des betreffenden Bediensteten aufgenommen werden.