Erwägungsgrund 1 32019D0165
Die Kommission führt auf der Grundlage von Artikel 86 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und gemäß Anhang IX des genannten Beschlusses sowie gemäß dem Beschluss C (2004) 1588 der Kommission Verwaltungsuntersuchungen, Vorverfahren, Disziplinar- und Aussetzungsverfahren durch. Diese Aufgaben fallen in erster Linie in die Zuständigkeit des Untersuchungs- und Disziplinaramtes der Kommission („IDOC“), einer Direktion, die der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit angegliedert ist. Disziplinarverfahren können Untersuchungen umfassen, die vom Disziplinarrat der Kommission gemäß Artikel 17 Anhang IX des Statuts durchgeführt werden.