Erwägungsgrund 10 32019D0165
Zur Einhaltung der Artikel 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 unterrichtet die Kommission durch die auf ihrer Website veröffentlichten Datenschutzhinweise alle betroffenen Personen transparent und kohärent über ihre Tätigkeiten, bei denen die Kommission ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Darüber hinaus sollte die Kommission eine in eine Verwaltungsuntersuchung oder Vor-, Disziplinar- und Aussetzungsverfahren involvierte betroffene Person einzeln in einem geeigneten Format unterrichten.