Erwägungsgrund 15 32019D0165
Die Kommission sollte die vorgenommenen Beschränkungen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Person auf Unterrichtung nach den Artikeln 16 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nur so lange beschränkt werden, wie dies erforderlich ist, um der Kommission die Durchführung ihrer Verwaltungsuntersuchungen, Vor-, Disziplinar- und Aussetzungsverfahren zu ermöglichen.