Erwägungsgrund 16 32019D0165
Werden andere Rechte betroffener Personen beschränkt, sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche von Fall zu Fall prüfen, ob die Bekanntgabe der Beschränkung deren Zweck gefährden würde.
Werden andere Rechte betroffener Personen beschränkt, sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche von Fall zu Fall prüfen, ob die Bekanntgabe der Beschränkung deren Zweck gefährden würde.