Erwägungsgrund 14 32019D1810
Gemäß Artikel 50 Absatz 4 EUV hat das Vereinigte Königreich nicht an den Beratungen des Europäischen Rates über diesen Beschluss und seine Annahme teilgenommen. Das Vereinigte Königreich hat jedoch, wie im Schreiben des Vereinigten Königreichs vom 28. Oktober 2019 ausgeführt, gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV der in diesem Artikel genannten Fristverlängerung und dem vorliegenden Beschluss zugestimmt —