Erwägungsgrund 7 32019D1810
Am 19. Oktober 2019 ersuchte das Vereinigte Königreich um eine Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV bis zum 31. Januar 2020. Das Ersuchen gibt an, dass die Regierung, falls die Parteien in der Lage sind, das Austrittsabkommen vor dem 31. Januar 2020 zu ratifizieren, vorschlägt, dass die Frist vorzeitig enden sollte.