Erwägungsgrund 6 32019D2172
Der Herbstprognose 2019 der Kommission zufolge wird das Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 2020 bei 7,5 % und damit deutlich über dem empfohlenen Wert von 4,7 % liegen (Abweichung von 1,0 % des BIP). Der strukturelle Saldo dürfte sich um 1,2 % des BIP verbessern und damit 0,4 Prozentpunkte über der vom Rat empfohlenen Konsolidierungsanstrengung von 0,75 % des BIP liegen. Der Ausgabenrichtwert signalisiert somit das Risiko einer Abweichung von der erforderlichen Anpassung, während der strukturelle Saldo auf eine Einhaltung hindeutet, wobei eine verhältnismäßig große Diskrepanz festzustellen ist. Die öffentlichen Investitionen haben sich in den vergangenen Jahren stetig nach oben entwickelt und 2019 mit 6,4 % des BIP die mit Abstand höchste Quote in der Union erreicht. In diesem Zusammenhang wird die geplante Kürzung der Investitionen im Jahr 2020 als länger anhaltende Normalisierung der öffentlichen Investitionsquote erachtet. Während die verringerten Investitionen in vollem Umfang in der Veränderung des strukturellen Saldos abgebildet werden, deutet der Ausgabenrichtwert — vor dem Hintergrund der im Ausgabenrichtwert geglätteten Investitionen — auf eine zu schwache Konsolidierungsanstrengung hin. Zudem wird der Ausgabenrichtwert durch den zugrunde gelegten BIP-Deflator beeinträchtigt, der niedriger ausfällt, als Vergleiche mit aktuellen Schätzungen nahe legen. Würde diesen Faktoren Rechnung getragen, so ließe der Ausgabenrichtwert auf eine Einhaltung der Anforderung schließen. Positiv wirkt sich auf den strukturellen Saldo auch aus, dass die Punktschätzung für das potenzielle BIP-Wachstum, das dessen Berechnung zugrunde liegt, höher ausfällt als der dem Ausgabenrichtwert zugrunde liegende mittelfristige Durchschnitt. Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen ergibt sich aus der Gesamtbewertung, dass Ungarn 2020 die empfohlene Anpassung gelingen wird.