Erwägungsgrund 7 32019D2172
Aus den dargelegten Feststellungen lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Ungarn zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 14. Juni 2019 getroffen hat, unzureichend waren. Die Konsolidierungsanstrengungen reichen nicht aus, um zu verhindern, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 3,3 % überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 1,0 % des BIP entsprechen würde, wohingegen die für 2020 geplante Konsolidierungsanstrengung insgesamt mit der empfohlenen Anpassung im Einklang steht —