Erwägungsgrund 4 32019D2172
Am 15. Oktober 2019 legten die ungarischen Behörden einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 14. Juni 2019 getroffenen Maßnahmen vor. Wenngleich im Jahr 2019 bislang günstigere makroökonomische und haushaltspolitische Entwicklungen zu verzeichnen waren, halten die ungarischen Behörden in diesem Bericht an dem im Konvergenzprogramm 2019 festgelegten Gesamtdefizitziel von 1,8 % des BIP für 2019 fest. Für 2020 bekräftigen die ungarischen Behörden, weiterhin das Ziel eines Gesamtdefizits von 1,0 % des BIP zu verfolgen, das im Einklang mit dem Haushaltsplan für 2020 steht und 0,5 % des BIP unter dem im Konvergenzprogramm 2019 festgelegten Ziel liegt. In dem Bericht wird auf die im Defizitziel für 2020 berücksichtigte hohe Reserve (1 % des BIP) verwiesen, die für die Steuerung externer Risiken vorgemerkt ist und nur dann eingesetzt werden kann, wenn das Defizitziel voraussichtlich eingehalten wird. In dem Bericht werden zudem die defiziterhöhenden Maßnahmen aufgeführt, die in dem am 30. Mai 2019 von der ungarischen Regierung verabschiedeten „Aktionsplan zum Schutz der Wirtschaft“ enthalten sind und in den kommenden Jahren ein 2 Prozentpunkte über dem Unions-Durchschnitt liegendes Wachstum stützen sollen. Die zahlreichen in dem Bericht aufgeführten Wirtschaftsprogramme sind größtenteils nicht beziffert und es fehlt jegliche Haushaltsprojektion für 2019 und 2020. Der Bericht erfüllt somit nicht die Anforderungen der Ratsempfehlung.