Erwägungsgrund 3 32019D2172
Am 26. September 2019 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung in Ungarn durch. Nachdem die Kommission den ungarischen Behörden ihre vorläufigen Feststellungen zur Stellungnahme vorgelegt hatte, erstattete sie dem Rat am 20. November 2019 über ihre Feststellungen Bericht. Die Feststellungen wurden veröffentlicht. In ihrem Bericht kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die ungarischen Behörden beabsichtigen, für 2019 weiterhin das im Konvergenzprogramm 2019 festgelegte Gesamtdefizitziel von 1,8 % des BIP anzustreben. Für 2020 haben die ungarischen Behörden das Defizitziel auf 1 % des BIP gesenkt und damit ambitionierter als das im Konvergenzprogramm 2019 festgelegte Ziel von 1,5 % des BIP gestaltet. Die ungarischen Behörden haben somit die Absicht, der Empfehlung vom 14. Juni 2019 lediglich im Hinblick auf das Jahr 2020 nachzukommen.