Erwägungsgrund 4 32019D0304
Der Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 377/2004vom 16. Mai 2018 zielt zwar darauf ab, die Koordinierung zu verbessern und den Einsatz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen, einschließlich der neuen europäischen Verbindungsbeamten in Drittstaaten, zu optimieren, um besser auf die Prioritäten der EU im Bereich der Migration reagieren zu können, weicht jedoch hinsichtlich des konkreten Zusammenwirkens mit den anderen Teilen des Schengen-Besitzstands nicht von der Art der geltenden Verordnung (EG) Nr. 377/2004 ab.