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32020D1219 — Beschluss (EU) 2020/1219 der Kommission vom 20. August 2020 zur Ermächtigung Italiens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Nur der italienische Text ist verbindlich) | Junoda