Erwägungsgrund 4 32020D1219
Den von Italien übermittelten Informationen zufolge dürften der Abschluss von Weiterbildungen und deren Nachweis, der Eintrag des Vermerks mit dem harmonisierten Code „95“ der Union und die Erneuerung der Fahrerqualifizierungsnachweise in Italien aufgrund der zur Verhinderung bzw. Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 undurchführbar bleiben.