Erwägungsgrund 5 32020D1219
Italien hat insbesondere alle Schulungen zwischen dem 9. März und dem 28. Mai 2020 ausgesetzt, auch diejenigen, die sich auf die Weiterbildung von Fahrern gemäß der Richtlinie 2003/59/EG beziehen. Diese Schulungen wurden erst in der ersten Woche des Monats Juni 2020 wieder aufgenommen. Wegen der Regeln zur sozialen Distanzierung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus kann zudem nur eine kleine Anzahl von Bewerbern gleichzeitig an den Schulungen teilnehmen. Es gibt daher einen erheblichen Rückstau an Fahrern, die die Schulungen noch absolvieren müssen.