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Beschluss (EU) 2020/1237 der Kommission vom 25. August 2020 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, bestimmte der in Artikel 3 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5757) (Nur der englische Text ist verbindlich)
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