Erwägungsgrund 16 32020D1237
Den Angaben des Vereinigten Königreichs zufolge können aufgrund der Abstandsregeln und zusätzlichen Hygienevorschriften im Rahmen der Verfahren zur Überprüfung der gesundheitlichen Tauglichkeit und Befähigung von Triebfahrzeugführern weniger Fälle als sonst üblich behandelt werden. Dadurch wird es schwieriger, den Rückstand an aufgeschobenen regelmäßigen Überprüfungen abzuarbeiten. Auch ist zu erwarten, dass eine bestimmte Anzahl von medizinisch schutzbedürftigen Triebfahrzeugführern auch in Zukunft außerstande sein wird, sich in eine Klinik oder ein Ausbildungszentrum zu begeben, solange COVID-19 weiterhin in der Bevölkerung allgemein verbreitet ist.