Erwägungsgrund 4 32020D1237
Für die Ausstellung von Führerscheinen, die unter die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallen, ist nach Angaben des Vereinigten Königreichs in Großbritannien die „Driver and Vehicle Licensing Agency“ (DVLA) zuständig; sie verfügt über die Daten von 49 Mio. Führerscheininhabern und mehr als 40 Mio. registrierten Fahrzeughaltern. Bei der DVLA gehen monatlich im Durchschnitt ca. 1,6 Mio. Postsendungen ein. Während der Pandemie sind die Online-Kanäle der DVLA zwar durchgehend verfügbar, jedoch können bestimmte Vorgänge nur abgeschlossen werden, wenn ein Antrag auf Papier mit entsprechenden Unterlagen eingereicht wird. Dies betrifft unter bestimmten Umständen auch die Erneuerung von Führerscheinen. Jeden Monat erhält die DVLA mehr als 200000 Papieranträge auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen oder Fahrerlaubnissen, deren Inhaber 70 Jahre alt oder älter sind. Zu denjenigen, die Anträge auf Papier einreichen, gehören auch Berufskraftfahrer/-innen, die ihre Fahrerlaubnis für Lkw und/oder Busse verlängern lassen müssen, sowie Fahrer/-innen, die einen mit medizinischen Einschränkungen versehenen Führerschein verlängern lassen müssen. Nach Darlegung des Vereinigten Königreichs erfordert dies in der Führerscheinabteilung der DVLA eine erhebliche Anzahl von Angestellten, die die Anträge bearbeiten und neue Führerscheine ausstellen. In Nordirland werden Führerscheine von der „Driver and Vehicle Agency“ (DVA) erneuert, die hinsichtlich ihrer Bearbeitungskapazität ähnlichen Zwängen ausgesetzt ist wie die DVLA.