Erwägungsgrund 13 32020D1237
Im Hinblick auf die regelmäßigen Überprüfungen von Triebfahrzeugführern gemäß der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist das Vereinigte Königreich der Auffassung, dass zumindest bei einigen Triebfahrzeugführern diese Überprüfungen voraussichtlich auch nach dem 31. August 2020 nicht werden stattfinden können.