Erwägungsgrund 10 32020D1237
Nach Angaben des Vereinigten Königreichs wurden die Büros der DVA (Nordirland) am 27. März 2020 geschlossen und die Bearbeitung von Anträgen auf Papier wurde eingestellt. Das Telearbeit verrichtende Personal war in der Lage, online übermittelte Anträge zu bearbeiten — Anträge auf Papier konnten hingegen nicht bearbeitet werden. Die DVA hat die Zahl der ins Büro kommenden Angestellten schrittweise erhöht — zunächst für die Bearbeitung von Anträgen für systemrelevantes Personal — und für zusätzliche provisorische Unterbringung gesorgt, damit das im Büro tätige Personal die Abstandsregeln einhalten konnte. Ein Teil der Angestellten ist weiterhin in Telearbeit beschäftigt. Trotz allmählicher Lockerungen bereiten die noch bestehenden Beschränkungen denjenigen Schwierigkeiten, die zur Unterstützung ihres Führerscheinantrags ein medizinisches Attest benötigen und hierzu eine Arztpraxis aufsuchen müssen. Wie im Fall der DVLA würde sich eine etwaige Wiedereinführung von Beschränkungen zusätzlich auf die Bearbeitungskapazitäten der DVA auswirken.