Erwägungsgrund 7 32020D1237
Trotz aller Bemühungen um eine Erhöhung der Kapazitäten wird die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsregeln („social distancing“) auch in Zukunft erheblichen Einfluss auf die Zahl der Beschäftigten haben, die der DVLA für die Antragsbearbeitung zur Verfügung stehen. Nach dem in Wales geltendem Recht, wo die DVLA ihren Sitz hat, sind Organisationen verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass in bestimmten Räumlichkeiten ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird. Die Zahl der Mitarbeiter, die in der Führerscheinstelle gleichzeitig anwesend sein dürfen, ist derzeit auf etwa 1600 begrenzt — 75 % weniger im Vergleich zu der Situation vor COVID-19. Die Zahl der Anträge auf Erneuerung und Ausstellung von Führerscheinen, die die DVLA zu bearbeiten in der Lage ist, ist daher zurzeit deutlich niedriger als 200000 pro Monat und wird frühestens 2021 wieder ihr normales Niveau erreichen.