Erwägungsgrund 11 32020D0188
Am 26. März 2019 beschloss der EZB-Rat, das derzeit im geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems genutzte Konzept der Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag weiter zu harmonisieren und die Kriterien für im Sicherheitenrahmen anerkannte Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag und die Kriterien für im Rahmen des PSPP zugelassene Institutionen aufeinander abzustimmen —