Erwägungsgrund 9 32020D0188
Im Hinblick auf die Sicherung der Wirksamkeit des PSPP stellt das Eurosystem hiermit klar, dass es bei marktfähigen Schuldtiteln, die das Eurosystem gegebenenfalls im Rahmen des PSPP ankauft, eine den privaten Investoren gleichrangige Behandlung (pari passu) gemäß den jeweiligen Bedingungen derartiger Titel akzeptiert.