Erwägungsgrund 7 32020D2026
Humanitäre Ankäufe durch das VN-Welternährungsprogramm sollten angesichts der dringend erforderlichen humanitären Unterstützung durch das VN-Welternährungsprogramm, die während der COVID-19-Pandemie noch wichtiger geworden ist, von Ausfuhrverboten und -beschränkungen ausgenommen werden.