Erwägungsgrund 3 32020D2026
Nach Artikel IV:2 des WTO-Übereinkommens nimmt der Allgemeine Rat der WTO zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz deren Aufgaben wahr.
Nach Artikel IV:2 des WTO-Übereinkommens nimmt der Allgemeine Rat der WTO zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz deren Aufgaben wahr.