Erwägungsgrund 4 32020D2059
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Handelsausschuss „EU-Pazifik“ zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der geplante Beschluss für die Union verbindlich sein wird.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Handelsausschuss „EU-Pazifik“ zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der geplante Beschluss für die Union verbindlich sein wird.