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Die Kommission erfasst die Gründe für nach diesem Beschluss angewendete Beschränkungen, einschließlich einer Einzelfallprüfung der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Beschränkung unter Berücksichtigung der relevanten Umstände nach Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1725. Zu diesem Zweck ist anzugeben, inwieweit die Ausübung des betreffenden Rechts den Zweck der Aufgaben des DSB nach diesem Beschluss oder nach Artikel 13 Absatz 2 oder 3 angewendete Beschränkungen gefährden oder die Rechte und Freiheiten anderer betroffener Personen beeinträchtigen würde.
Die erfassten Angaben und gegebenenfalls die Unterlagen, die die zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände enthalten, werden registriert. Sie werden dem EDSB auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Die erfassten Angaben und gegebenenfalls die Unterlagen, die die zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände enthalten, werden registriert. Sie…
Die Kommission erfasst unter Berücksichtigung aller relevanten Elemente nach Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 die Gründe für jede Beschränkung…
Die Kommission erfasst unter Berücksichtigung aller relevanten Elemente nach Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 die Gründe für jede einzelne…
Die Kommission erfasst die Gründe für jede nach diesem Beschluss vorgenommene Beschränkung, die dafür festgelegte Rechtsgrundlage nach Artikel 4, Einzelheiten…
Die Kommission erfasst die Gründe für jede nach diesem Beschluss vorgenommene Beschränkung, die dafür festgelegte Rechtsgrundlage nach Artikel 4, Einzelheiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt 2 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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